Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Deine Videokarte

Nagel Media GmbH

Allmendstr. 14

72189 Vöhringen

Telefon: +49 7454 8859795

E-Mail: kontakt@deinevideokarte.de 

 

im folgenden „Anbieter“

 

 

Vorbemerkung

Der Anbieter bietet den Kunden als Produkt eine sog. Videokarte an. Falls erwünscht, erstellt der Anbieter das (Außen-) Design der Videokarten. Die Kunden können sodann eigene Videodateien auf die Videokarte aufspielen. 

Gegen ein gesondertes Honorar bietet der Anbieter den Kunden die Produktion und Herstellung eines eigenen Werbefilms an, der optional für die Videokarte genutzt werden kann.

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge des Anbieters mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird und ohne Rücksicht darauf, ob der Anbieter die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

(1)  Die Angebote des Anbieters, insbesondere auf der Homepage „www.deinevideokarte.de“ sind unverbindlich. Erst mit einer schriftlichen Bestätigung werden die Angebote des Anbieters bindend.

(2) Vorleistungen, die der Anbieter im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Kunden erbringt, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

 

§ 3 Preise und Versandkosten

(1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Anbieters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Anbieter ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes, Vorschüsse zu verlangen. Dies gilt insbesondere für die Produktion und Erstellung des Werbefilms.

(2) Sämtliche angegebenen Preise des Anbieters sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten. Die Versandkosten sind abhängig von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der vom Kunden bestellten Ware(n). 

(3) Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.

(4) Alle Leistungen des Anbieters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Zahlung für die in Anspruch genommenen Leistungen ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(2) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

(3) Der Kunde kann den Kaufpreis und die Versandkosten nach seiner Wahl entweder per Überweisung, EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen oder dem Anbieter eine Einzugsermächtigung erteilen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. 

(5) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.

(6) Im Falle einer Ratenzahlung kann die Abwicklung der Zahlungen über die Meridiem Finanz erfolgen. Dies liegt im Ermessen des Anbieters. Der Vertragspartner wird dann darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804. Dem Kunden ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

 

§ 5 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist 72189 Vöhringen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Gefahr geht, sofern Versand der Ware vereinbart ist und der Anbieter nicht den Transport übernommen hat, spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

(2) Im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernimmt der Anbieter keine Haftung. Ist eine vorzeitige Lieferung möglich, stimmt der Kunde dieser zu und verpflichtet sich zur Abnahme.

(3) Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Produktion und Herstellung eines Werbefilms, wird vor Beginn der Herstellung ein Zeitpunkt für die Fertigstellung des Werbefilms festgelegt. Stellt sich im Verlauf der Produktion und Herstellung des Werbefilms heraus, dass der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat der Anbieter den Kunden unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten. Sofern die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten hat, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Kunden nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Kunden.

(4)  Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht des Anbieters ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden vom Anbieter unverzüglich erstattet.

(5) Lie­fer­fris­ten und Lie­fer­ter­mi­ne sind nur ver­bind­lich, wenn der Kunde et­wai­ge Mit­wir­kungs­pflich­ten (insbesondere Freigabe des Designs, Be­reit­stel­lung von In­for­ma­tio­nen, etc.) or­dnungs­gemäß er­füllt hat.

(6) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.

 

§ 6 Beauftragung zur Herstellung und Produktion eines Werbefilms

(1) Die Herstellung, Entwicklung und Produktion eines individuellen Werbefilms für die Videokarten erfolgt – sofern nichts anderes in Aufträgen vereinbart worden ist – gegen Zahlung eines gesonderten Honorars.

(2) Jegliche, auch nur teilweise Verwendung der von dem Anbieter im Hinblick und mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses dem potentiellen Kunde vorgestellten oder überreichten Designvorschläge sowie Videoabschnitte, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwertung der den Designvorschlägen und Videoabschnitten des Anbieters zugrunde liegenden Ideen.

(3) Der Anbieter führt keine wett­be­werbs­recht­li­chen Über­prüfungen durch. Diese sind nicht geschuldet.

 

§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte

(1) Alle Nutzungsrechte stehen dem Anbieter zu. Nach Fertigstellung des Werbefilms und vollständiger Bezahlung des auf die Herstellung und Produktion anfallenden Honorars räumt der Anbieter dem Kunden in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Werbefilm ein, soweit sie dem Anbieter selbst zustehen. Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. 

(2)  Die Einräumung von urheberrechtlichen Verwertungsrechten bezieht sich ausschließlich auf das vertragsgegenständliche Videowerk und nicht auch auf das diesem zugrundeliegenden Videomaterial der gesamten Dreharbeiten.

(3) Der Rechtserwerb durch den Kunden umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Werbefilm in dem vereinbarten Umfang öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Werbefilms zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/oder Zustimmungen sind vom Kunden selbst auf eigene Kosten einzuholen. 

(4) Bei gegebenenfalls durch den Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat den Anbieter von allen An­sprü­chen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Insbesondere Bild- und Grafikmaterial sind, wenn nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, vom Kunden inklusive der notwendigen Rechte und Lizenzen zu beschaffen. Der Anbieter ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen eventueller Lizenz- und Rechteverletzungen freigestellt.

 

§ 8 Kopien und Aufbewahrung

(1) Der Anbieter darf sich Kopien des Produktes für eigene Werbezwecke herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn das Produkt seitens des Kunden im Einsatz ist.

(2) Die Original Bild- und Tonmaterialien (Rohdaten) sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden vom Anbieter für ein Jahr gespeichert.

 

§ 9 Abnahme

(1) Eine Abnahme gilt mit Überlassung des Produkts als erbracht, soweit der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich verweigert. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Abnahmeverweigerung. Die Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

(2) Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Produktion und Herstellung eines Werbefilms, stellt der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung des Werbefilms eine Abnahmeversion zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er den Werbefilm in der vorgelegten Fassung abnimmt. 

(3) Der Kunde kann die Abnahme des Werbefilms nur dann verweigern, soweit der Abnahmegegenstand erheblich von der Vertragsgrundlage abweicht oder qualitativ nicht den Anforderungen entspricht. Die Verweigerung der Abnahme bei Abweichungen von der Vertragsgrundlage ist ausgeschlossen, wenn diese auf Weisungen oder vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen genehmigt wurden (Ausschluss sogenannter Geschmacksretouren). 

(4) Hat der Kunde nach Abnahme des Werbefilms Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen gegenüber dem Anbieter schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter hat den Kunden unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten der Änderung zu unterrichten. Der Anbieter kann seine Zustimmung zu Änderungswünschen grundsätzlich von einer Einigung über die zusätzlichen Kosten und Eingang einer entsprechenden Vorschusszahlung abhängig machen.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

(2) Nutzungsrechte am Werbefilm, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Anbieter.

 

 

§ 11 Günstige Versandart bei Rücksendung

(1) Der Kunde soll bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung verwenden, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.

(2) Der Kunde soll überdies zur Rücksendung den der Warenlieferung beigefügten, vollständig frankierten und adressierten Rücksendeaufkleber verwenden. Es handelt sich dabei um die einfachste und kostengünstigste Versandmöglichkeit. Den Kunden trifft keine Verpflichtung zur Verwendung dieses Rücksendeverfahrens. Wenn der Kunde eine unnötig teure Versandart wählt, kann er unter Umständen verpflichtet sein, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten an den Anbieter zu zahlen. 

 

§ 12 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens nach drei Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Anbieter, verdeckte Mängel innerhalb von drei Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 

(2) Eine Lieferung an Dritte im Auftrag des Kunden entbindet nicht von dieser Verpflichtung und verlängert auch nicht die Frist.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a)    bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b)    bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(4) Der Anbieter leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist. 

(5) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde Änderungen oder Instandsetzungsansprüche ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen oder veranlasst hat.

(6) Handelsübliche, geringfügige oder technisch bedingte Abweichungen von Größe, Gewicht, Muster, Farbe, Beschaffenheit, Funktion usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Material- und Druckfarben aufgrund der verschiedenen Herstellungs- und Druckverfahren von der Vorgabe oder von vorher übersandten Mustern abweichen. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions-, Form- oder Gestaltungsänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. 

(7) Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Produktion und Herstellung eines Werbefilms ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, wenn diese Mängel durch den Kunden selbst herbeigeführt wurden, z.B. durch von ihm gestaltete Anteile an Konzept oder Drehbuch oder andere Formen der Mitwirkung, wie z.B. schauspielerische Leistungen, Auswahl und Bereitstellung von Drehorten, usw. Der Anbieter ist verpflichtet, einmal nach den Verbesserungsvorschlägen des Kunden, welche gleichwohl im Rahmen des Budgets umsetzbar bleiben müssen, einen überarbeiteten Abnahmegegenstand zur erneuten Abnahme vorzulegen. Der Anbieter ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Produktion mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

(8) Macht der Kunde Mängelrechte hinsichtlich des Werbefilms geltend, hat er dem Anbieter auf Verlangen das bereitgestellte Material wieder zur Verfügung zu stellen. 

(9) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten des Anbieters unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihm angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet der Anbieter nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für den Anbieter ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert der Anbieter den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. 

(10) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang bzw. Abnahme. 

 

§ 13 Haftung

(1)  Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. 

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 14 Verschwiegenheitsvereinbarung

(1) Während des gemeinsamen Zusammenarbeitens sind beide Vertragsparteien verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Mitarbeiter des Kunden und des Anbieters. Die Verschwiegenheitsverpflichtung entfällt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Soweit im Rahmen des Vertrages eine Veröffentlichung von Informationen erforderlich ist, entfällt diese Verpflichtung ebenfalls.

(2)  Der Anbieter ist berechtigt, Produktionen zu eigenen Werbezwecken als Referenzprodukte zu nutzen und auch zu veröffentlichen, soweit nicht eine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung insoweit getroffen wird. Der Anbieter ist des Weiteren berechtigt, darauf hinzuweisen, dass das jeweilige Produkt eine Produktion von „Deine Videokarte“ ist. Ein Urheberhinweis ist gestattet.

 

§ 15 Vertragssprache

Die Sprache für den Abschluss eines Kaufvertrags ist Deutsch.

 

 

§ 16 Anwendbares Recht; Gerichtsstand, Streitbeilegung

(1) Der zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

(2)  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist 72189 Vöhringen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 

(3) Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach 
Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die unter folgender Adresse zu finden ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und auch nicht bereit. 

 

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt bei nicht vorhergesehenen Lücken dieser AGB.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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Unsere Produkte entsprechen der gültigen CE- und RoHS-Norm.

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